Terms & Conditions / Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsgegenstand
Hiermit werden zwischen dem Unternehmen TRAINFORYOU und dem Klienten/der Klientin folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten, weiter als TE bezeichnet, sowie für die Erstellung von Trainingsplänen (TP), Workshops (WS) und Fitnesskonzepten (FK) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Tätigkeit wird von den Trainern von TRAINFORYOU als gewerbliche Tätigkeit ausgeübt. Der Status ist der eines freien Gewerbes. Der Klient/die Klientin akzeptiert mit dem Erwerb einer Leistung bei TRAINFORYOU diese AGB. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten/die Klientin persönlich in Anspruch genommen werden.
§2 Leistungsgegenstand
TRAINFORYOU verpflichtet sich, den Klienten/die Klientin im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
Leistungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, das TRAINFORYOU Boutique Studio in der Grazer Burggasse 16.
Die Dauer einer TE beträgt 60 Minuten, inkl. Geräteaufbau, oder, wenn vereinbart, länger. Kürzere TE müssen ebenfalls ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang jeder TE werden mit dem Klienten/der Klientin abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte- und ziele werden vorab in einer Einführungseinheit mit dem Klienten/der Klientin abgestimmt.
Trainingseinheiten (TE) können sowohl als Einzeleinheit als auch in Blöcken erworben werden.
Online Coachings werden mittels Video-Konferenz über einen kostenlosen Anbieter abgehalten. Der Klient/die Klientin hat von eigener Seite für eine geeignete Internetverbindung sowie eine funktionstüchtige Webcam zu sorgen.
Workshops (WS) werden individuell geplant und dem Anliegen des Klienten/der Klientin, der TeilnehmerInnenanzahl und der Location angepasst.
§3 Terminvereinbarung & Stornierung
Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung zwischen TRAINFORYOU und dem Klienten/der Klientin, idealerweise bis spätestens einer Woche im Voraus. Ein so vereinbarter Termin gilt als verbindlich und wird ab Termin vereinbarung grundsätzlich in Rechnung gestellt bzw. bei einem im Vorhinein erworbenen Trainingsblock wird eine Einheit von diesem abgezogen.
TRAINFORYOU bietet gegen Aufpreis auf die erhältlichen Trainingsblöcke ein Storno-Optionsmodell an. Hierzu können dann pro zehn im voraus erworbener Einheiten (= 10er Trainingsblock) bis zu zwei verbindlich gebuchte Trainingstermine ohne Angabe von Gründen seitens des Klienten/der Klientin bis vor Terminbeginn storniert werden. Eine derart stornierte TE kann danach zeitnah mittels erneuter Terminvereinbarung nachgeholt werden und wird erst dann vom Trainingsblock abgezogen. Ab der dritten derartigen Terminstornierung gelten für die vorhandenen restlichen TE des Trainingsblocks die Bedingungen aus §3 Punkt 1.
Jeder neu erworbene 10er Trainingsblock mit dem Storno-Optionsmodell beinhaltet die unter diesem Punkt beschriebene Stornierungsmöglichkeit von zwei TE. Nicht in Anpruch genommene Stornierungen können nicht auf nachfolgende Trainingsblöcke übertragen werden.
Bei bloßem Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für einen TE berechnet bzw. bei bestehendem Trainingsblock wird eine Einheit von diesem abgezogen. TRAINFORYOU behält sich vor in Einzelfällen auf Kulanzbasis von dieser Regelung abzusehen.
Bei einer Trainingsabsage durch den TRAINFORYOU Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. In jenem Fall wird die TE auf den bestehenden Trainingsblock gutgeschrieben oder auf Wunsch rückerstattet.
Ein Abbruch der TE durch des Klienten/der Klientin, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer berechtigt nicht zu Kostenrückerstattung oder Zeitgutschriften.
Sobald ein Outdoor Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch TRAINFORYOU abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient/die Klientin ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.
§4 Kosten, Bezahlung & Gültigkeit
Das Honorar für alle Leistungen (TE, TP, WS, FK) ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, welche bei Mitarbeitern von TRAINFORYOU zu erfragen oder auf der Internet-Homepage einzusehen ist. Alle Preise sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuerfrei (exkl. MwSt.).
Die jeweilige TE ist zu bezahlen, sobald die Terminfixierung erfolgt bzw. wird bei bestehenden Trainingsblöcken bzw. Gutscheinen von diesen abgezogen.
Die Kosten sind vor der ersten TE per Überweisung zu begleichen. Die für eine Überweisung notwendigen Kontoinformationen sind auf der jeweiligen Rechnung angeführt. Als Verwendungszweck ist „Vor- und Nachname KLIENT/KLIENTIN + TrainForYou“ anzugeben.
Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere TE.
Eine Kernkomponente für erfolgreiches Gesundheitstraining ist die aufbauenden Kontinuität/ Regelmäßigkeit. Gekaufte TE & Trainingsblöcke sind binnen 6 Monaten zu absolvieren. Darüber hinaus verlieren sie, sofern nicht weiters schriftlich vereinbart, ihre Gültigkeit. Als Stichtag gilt das Rechnungsdatum. TRAINFORYOU behält sich vor in Einzelfällen auf Kulanzbasis von dieser Regelung abzusehen.
Für TE außerhalb des eigenen Boutique Studios wird grundsätzlich eine Fahrtkostenpauschale vereinbart und mit der Buchung der TE verrechnet.
§5 Sonstige Kosten
Werden aufgrund der Trainingsziele und –wünsche des Klienten/der Klientin Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitness-Studio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten/von der Klientin zu übernehmen.
Ist eine Begleitung durch den Personal Trainer auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen zu übernehmen. Zudem wird ein pauschaliertes Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
§6 Sporttauglichkeit/Haftung
Der Klient/die Klientin hat dafür Sorge zu tragen, dass für alle sportlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Personaltraining von TRAINFORYOU eine ärztliche Genehmigung eingeholt wird. Grundsätzlich versichert der Klient/die Klientin, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Klient/die Klientin, dass keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training muss sofort berichtet werden.
Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
TRAINFORYOU haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten/der Klientin mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Nimmt der Klient/die Klientin die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von TRAINFORYOU vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er/sie dies auf eigene Verantwortung.
TRAINFORYOU übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Waren und Leistungen, die der Klient/die Klientin von diesen erhalten hat.
§7 Allgemeines
Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn ein Fitness-Anamnesegespräch durchgeführt. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Klienten/der Klientin.
§8 Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten (TE) als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie etwa SMS, WhatsApp oder E-Mail sowie mündliche Absprachen im TRAINFORYOU Boutique Studio.
§9 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.